Gemeindevertretersitzung am 09.11.2021 verlief harmonisch, doch zum Schluss endete sie mit einem Paukenschlag!

Die letzte Gemeindevertretersitzung vom 09.11.2021 verlief eigentlich harmonisch.



Am Ende waren die Fraktionen von CDU und WSRG aber sprachlos und der Bürgermeister kleinlaut.



Was war bei TOP B6 Verschiedenes geschehen?

In der Sitzung vom 05. Oktober stellte der „selbsternannte Finanzguru und Kenner der Hauptsatzung“ Burkhard Scheld von der SPD- Fraktion den Antrag, den Tagesordnungspunkt Arztpraxis Altefeld in Kenntnisnahme und Beratung zu erweitern. Er war trotz großer inhaltlicher Brisanz nur zur Kenntnisnahme vorgesehen.


Selbst bei dieser elementaren Angelegenheit wurden den Gemeindevertretern mal wieder eine
nichtssagende Vorlage ohne nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt. So fehlte, zum Beispiel der
abgeschlossene Mietvertrag sowie die Machbarkeitsstufe über die Baumaßnahmen und der damit
verbundene Finanzierungsplan.


Der Fraktionsführer von der CDU polterte gleich los und bemerkte folgendes:
„Über was man sich bei der Arztpraxis unterhalten bzw. beraten möchte?“ Alle wären froh, dass sich
ein Arzt ansiedeln möchte!


Die SPD-Fraktion stellte klar, dass auch sie die Ansiedlung einer Ärztin wünscht und unterstützten
wird! Aber es waren einmal 250.000,00 Euro veranschlagt! Nun sind es schon 87.000,00 Euro mehr
und dies trotz erheblicher Zuschüsse von Dritten und alle wissen, dass Baumaßnahmen nicht nur
zurzeit wesentlich teurer werden können. Da das erstellte Baugutachten mit genauen Zahlen und
konkreten Maßnahmen vom Bürgermeister zurückgehalten wird, sei die Frage zu stellen, warum kein
Redebedarf bestehen sollte und wann denn dafür die richtige Zeit wäre?


Auch als es darum ging, über den Mietvertrag mit der neuen Ärztin zu beraten, meinte der CDU-Vertreter Matthias Wittich, das könnte man nicht, weil es sich hierbei um sensible Daten handelt.


Bürgermeister Böckmann ging sogar so weit, dass er nicht verpflichtet sei, den Gemeindevertretern
den Mietvertrag vorzulegen, weil es sich hier um eine Einnahme handeln würde?


Burkhard Scheld machte klar, dass die Hauptsatzung festlegt, dass die Gemeindevertretung ab einer
Höhe, von 15.000,00 € jährlich über solche Verträge zu beschließen hat!


Obwohl die SPD-Fraktion schon an diesem Abend feststellte, dass alle Argumente der
Mehrheitsfraktionen rechtlich nicht zutreffen, wurde ihr Antrag von diesen Fraktionen
abgeschmettert. Nun stellte sich aber heraus, dass nicht nur hätte beraten werden müssen, sondern
die Gemeindevertretung diesen Vertrag in einer Abstimmung zu beschließen gehabt hätte.


Unter TOP B6 „Verschiedenes“ stellte Fabian Rauschenberg von der SPD noch einmal klar fest, dass
dies in der Hauptsatzung geregelt sei, und somit gemäß der Hessischen Gemeindeordnung zu den
Aufgaben der Gemeindevertretung gehört!


Der Bürgermeister gab dann kleinlaut zu, dass es sich um einen Formfehler handelt.


Es war nicht nur ein Formfehler des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters, sondern ein
rechtswidriger Beschluss!

Hätten CDU und WSRG eine Beratung zugelassen, wäre dieser „Fehlschuss“ schon vier Wochen früher aufgefallen.


Der unterschriebene Vertrag, den der Gemeindevorstand beschlossen hat und vom Bürgermeister,
bereits unterschrieben ausgehändigt wurde, ist somit nicht zu den Akten zu legen!
Allerdings - und dies ist ein Glück bei diesem inszenierten Verfahren- dieser Fehler zieht keine
Außenwirkung nach sich!


Die Vertreter von CDU und WSRG nahmen dies nun sprachlos zur Kenntnis, selbst der
argumentationslose Fraktionsvorsitzende von der CDU-Fraktion ließ sein bekanntes, Poltern.


Man einigte sich nun mit der SPD-Fraktion, in der nächsten Sitzung am 07.12.2021 endlich den
Vertrag den Gemeindevertretern vorzulegen, zu beraten, und über die dann bekannten Inhalte zu
diskutieren.
Über die Auswirkungen und Verantwortlichkeiten, der Unterzeichner des Mietvertrages, wird im
Innenverhältnis noch zu reden sein!


Hätten sie alle einmal am 05.10. auf die SPD-Fraktion gehört!


Nun zum Beginn der Sitzung:


Nach der Eröffnung der Sitzung, des Berichtes des Bürgermeisters, wurde in einer Schweigeminute an
den verstorbenen Gemeindebeschäftigten Stephan Adam erinnert und gedacht.


Anschließend stellte Burkhard Scheld den Antrag, den Tagesordnungspunkt B3 Bericht über den
Haushaltsvollzug der Gemeinde Herleshausen zum 30.09.2021 in - Kenntnisnahme und Beratung -
zu erweitern. Mit 8 ja Stimmen - davon 3 der SPD- Fraktion - wurde diesmal die Beratung zugelassen.


Einstimmig beschloss man den Rückkauf von Restflächen zur Umsetzung der Ausgleichsflächen
Bebauungsplan „Der Goldberg“ und „Herleshausen Ost II“ in Höhe von 58.494,26 € im TOP B1.


Beim Tagesordnungspunkt B2 ging es bei der Erweiterung der schriftlichen Vereinbarung des
örtlichen Ordnungsbehördenbezirks der Kreisstadt-Eschwege um die Überwachung des ruhenden
Verkehrs, der in der vorherigen Sitzung, auch wegen Unklarheiten in der Vorlage und der
Beschlussfassung, verschoben werden musste.


Walter Göpel von der WSRG ist gegen diesen Vertrag. Sein Argument, in Herleshausen gäbe es viele
beengte und unübersichtliche Bereiche und die Anwohner haben keine Möglichkeit,
gesetzeskonform zu parken.


Frau Dr. Laufer von der CDU-Fraktion sieht dies anders. Gerade das „Wilde Parken“ in den
Bushaltestellenbereichen müsste geahndet werden. Sie ist dafür, den ruhenden Verkehr zu
überwachen.


Die SPD- Fraktion ist der Meinung, dass aufgrund der Personalsituation der zuständigen Behörde, es
höchstens 1-2mal pro Jahr zu Kontrollen kommen könnte.


Der Bürgermeister stellte klar, dass, wenn die Gemeindevertreter der Ursprungsvorlage von 1997
und dem erweiterten Vertrag nicht zustimmen sollten, alle angeschlossenen Gemeinden dann einen
neuen Vertrag abschließen müssten.

Die Gemeindevertretung stimmte dann mehrheitlich diesem erweiterten bzw. geänderten Vertrag zu.


In TOP B3 „Bericht über die den Haushaltsvollzug“ berichtete Herr Heckeroth von der
Gemeindeverwaltung. Er sprach von einer positiven Haushaltsdurchführung.

Dem konnte sich die SPD-Fraktion aus verschiedenen Gründen nicht unkommentiert anschließen.


1. Der in der HGO vorgeschriebene Haushaltsausgleich ist weiterhin nicht erreicht.


2. Der „Ersatzausgleich“ durch den Nachweis von hohen Liquiditätsmitteln ist anzuerkennen,
birgt aber weitere Probleme wie z. B. die Zahlung von Negativzinsen.


3. Am problematischsten ist aber die Tatsache, dass die Liquiditätsbestände von bis zu
1 Million € durch die Nichtumsetzung von Maßnahmen im laufenden Haushalt aber vor allen
im investiven Bereich entstehen. Von verfügbaren fast 3 Millionen € im Finanzhaushalt sind
zum 30.09.2021 gerade einmal 307.442,00 € ausgezahlt. Das sind bemerkenswerter Weise
nur rund 10,3 Prozent.


4. Auch war festzustellen und dies wurde nach mehrmaliger Nachfrage konkret beantwortet,
dass der Liquiditätszuwachs im Finanzhaushalt fast ausschließlich aus Grundstücksverkäufen
resultiert. Einmalige Effekte, die es in den Folgejahren nicht mehr geben wird.


Anschließend konnte man wieder einmal erleben, wie Bürgermeister Böckmann über die
Entstehung von Liquiditätsüberschüssen im Finanzhaushalt philosophierte ohne seine eigenen
Vorlagen und die darin verarbeiteten Zahlen zu kennen.


Die SPD - Fraktion bleibt weiterhin skeptisch, wenn es um die Umsetzung der haushaltsmäßigen
Auflagen der Aufsichtsbehörde geht. Denn eines ist klar:


- Verspätete Umsetzung von Reparaturen und Investitionen hat nichts mit
Sparmaßnahmen zu tun. –


Hier wäre „machen“ angesagt!“


Bei der Neufassung der Ehrenordnung der Gemeinde Herleshausen (TOP B4) war man sich schnell
einig, dass auch diese Vorlage, die schon vom Ehrungsbeirat massiv auf die örtlichen Bedingungen
angepasst wurde, noch viele Baustellen beinhaltet.


Alle bemängelten, dass die Fraktionen keine vollständige Vorlage der alten und der neuen Satzung
erhielten.


Besonders Burkhard Scheld kritisierte die „Anfängerfehler“ in der zu beschließenden neuen
Ehrenordnung und stellte nun wieder einmal den Antrag, die vom Gemeindevorstand
überarbeitende Ehrenordnung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, weil dieser der
einzige zuständige Ausschuss der Gemeinde sei.


Gemeindevertreter Möller behauptete, dass der Haupt- und Finanzausschuss wichtigere Aufgaben
hätte.


Der Bürgermeister erwähnte, dass Burkhard Scheld im Ehrungsbeirat saß und er der Meinung sei,
dass Scheld nur die große Bühne suche und nutzt, um alles schlecht zu reden.

Die Erwiderung folgte prompt.


Wenn das Hauptamt (BGM) ganze 3 Monate braucht um diese missglückte Fassung der
Ehrenordnung und ein Protokoll vorzulegen, soll das Ehrenamt in einer Woche dazu schriftlich
Stellung beziehen?


Vielmehr sollte der Bürgermeister dafür sorgen, dass die Qualität der zu beschließenden Vorlagen ein
Niveau erreicht, dass Beschlüsse ohne Vertagungen getroffen werden können.


Die WSRG, die sich mit diesem Entwurf auch nicht anfreunden konnte, stellte nun folgenden Antrag:


Der Entwurf wird zurück an den Ehrungsrat gegeben. Dieser überarbeitet diesen und stellt ihn allen
Fraktionen zur weiteren Korrektur zur Verfügung. Anschließend geht er an den Ehrungsrat zurück
und dieser überprüft bzw. überarbeitet die Änderungen der Fraktionen.


Irgendwann beschließt dann die Gemeindevertretung über die neue Ehrenordnung.


Dieser Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.


Über den Antrag der SPD- Fraktion eines Prüfauftrages für den Bau eines Radweges zwischen
Unhausen und Sontra- Ulfen, in Verbindung mit dem Bau der A 44 und den zurzeit befestigten
Baustraßen, teilte der Bürgermeister seine ablehnende Haltung ohne bisherige Prüfung der aktuellen
Situation mit:


Er sehe da wenig Chancen, weil zu viele Behörden (Hessen Mobil, Autobahn GmbH des Bundes usw.)
da mitreden. Des Weiteren müsste der Flächennutzungsplan geändert werden, was in Deutschland
Jahre dauere.


Fraktionsvorsitzender Möller erwähnte, dass dann auch ein interkommunaler Vertrag mit der Stadt
Sontra getätigt werden müsste. Er sehe die Chance für dieses Vorhaben bei „gleich Null“.


Walter Göpel von der WSRG sieht dies anders. Der Versuch lohnt sich, denn der Steuerzahler, also
wir, könnte viel Geld sparen!


Mehrheitlich war man der Meinung, dass die Verwaltung einen Versuch zu starten hat und dies
interkommunal mit Sontra und Nentershausen abzustimmen ist.

Über den letzten Tagesordnungspunkt (B6) wurde am Anfang ausführlich berichtet.