Beschluss über die Einstellung des Strafverfahrens der ersten Beigeordneten Anette Wetterau gegen Gemeindevertreter Burkhard Scheld
Aus aktuellem Anlass stellen wir hier den Orignalbeschluss des Amtsgerichtes Eschwege wegen übler Nachrede der ersten Beigeordneten Anette Wetterau gegen Gemeindevertreter Burkhard Scheld zur Verfügung.
Wegen in Herleshausen kursierender Gerüchte, Halbwahrheiten, Irrtümern und Fehlinformationen
veröffentlichen wir den Wortlaut des Beschlusses des Amtsgerichts Eschwege vom 14.07.2022 in
dem durch Anette Wetterau initiierten Strafverfahren gegen Burkhard Scheld, der wie folgt lautet: